Natürlich! – Natur begreifen e.V. Kauf- und Verkaufsbedingungen

Kauf- und Verkaufsbedingungen

§ 1 Gültigkeit

Die Kauf- und Verkaufsbedingungen gelten für alle privaten Personen, welche bei dem Outdoorbasar des in § 2 genannten Veranstalters etwas kaufen, zum Verkauf anbieten oder sich in den Räumen des Veranstaltungsortes zu den Veranstaltungszeiten aufhalten. Gewerbliche Verkäufer sind nicht zugelassen.

§ 2 Veranstalter, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit

  1. Veranstalter ist der Natürlich! – Natur begreifen e.V.
  2. Veranstaltungsort ist die Hochlandhalle Weilheim.
  3. Die Veranstaltungszeit beinhaltet die Zeiten der Vor- und Nachbereitung und die reine Verkaufszeit.

§ 3 Verkaufsgüter

Alle Verkaufsgüter müssen verkehrssicher sein. Artikel, die unter das Waffengesetz fallen, dürfen nicht verkauft werden. Dies ist insbesondere bei Messern mit feststehender Klinge zu beachten. Alle Artikel werden ausschließlich als gebrauchte Ware unter Ausschluss der Sachmängelhaftung angeboten. Für den einwandfreien und funktionalen Zustand der Ware ist der Anbieter verantwortlich.

§ 4 Nummernvergabe – Abgabe der Waren

  1. Die Reservierung als Verkäufer sowie Nummernvergabe erfolgt online unter www.basarlino.de/2432
  2. Die Abgabe der Waren erfolgt am Vorabend, 12.05.2023 von 17-18 Uhr am Veranstaltungsort.

§ 5 Verkauf

Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Basars umrahmt von Attraktionen für Kinder und Angebote für das leibliche Wohl am 13.05.2023 zwischen 10:00 und 15:00 Uhr durch den Anbieter oder einer von ihm beauftragten Person. Tische werden vom Veranstalter gestellt. Die Mitwirkung am Basar erfolgt ehrenamtlich.

§ 6 Einnahmen, Verkaufsprovision

  1. Die Einnahmen aus der verkauften Ware abzüglich der Verkaufsprovision sowie 2 EUR für barsolino erhält der Verkäufer.
  2. Die Verkaufsprovision in Höhe von 15% erhält der Veranstalter für gemeinnützige Zwecke seiner Naturkindergärten.

§ 7 Mitnahme von Restwaren / Aktion Platz schaffen mit Herz

    1. Restwaren müssen am Veranstaltungstag von 16 -17 Uhr abgeholt werden.
    2. Nicht abgeholte Restwaren werden vom Veranstalter der Initiative „Platz schaffen mit Herz“ gespendet. Der Verkäufer hat keinen Anspruch mehr auf nicht abgeholte Waren.

§ 8 Haftung

    1. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste der Ware (auch durch Diebstahl) oder Beschädigungen an der Ware gegenüber dem Anbieter. Er haftet weiter nicht für die Entsorgung von nicht rechtzeitig abgeholter Restware, für den einwandfreien und funktionalen Zustand der angebotenen Ware gegenüber dem Käufer oder für sonstige Fälle.
    2. Ein Ersatz der Ware durch den Veranstalter erfolgt in den Fällen des § 8 1. nicht.