Naturkindergarten „Himmelblau“ Huglfing

Naturkindergarten „Himmelblau“ Huglfing

Aufgrund der enormen Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Natur eröffnete am 01.04.2021 der 2. Waldkindergarten im Nachbarort – der Naturkindergarten „Himmelblau“ Huglfing.

Für das neue Kitajahr 2024/25 sind KEINE Plätze frei, sie können sich auf die Warteliste setzen lassen.

Im Folgejahr 2025/26 haben wir vier freie Plätze. Sie können sich durch eine Voranmeldung zum Tag der offenen Tür im Feb/Mrz 2025 einladen lassen, um dort einen Hospitationstermin zu vereinbaren.

Direkt neben dem weitläufigen Sportpark des SC Huglfing befindet sich auf einer freien abgesenkten Wiese der Basisplatz des Naturkindergartens „Himmelblau“ in Huglfing. Umrahmt von Baumbestand, einem Weiher auf dem Nachbargrundstück und einem Waldanteil an der östlichen Grundstücksgrenze bietet der Platz vielfältige Erfahrungsräume zum entdecken und begreifen. Der eingruppige Naturkindergarten „Himmelblau“ eröffnete am 01.04.2021 und ist für 17 Kinder der elementarpädagogische Lern-, Spiel- und Erfahrungsraum. Zwei Erzieherinnen, ein Kinderpfleger und eine Berufspraktikantin unterstützen und begleiten die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung. Ein offener, wertschätzender, anerkennder Austausch mit Eltern ist uns sehr wichtig und ermöglicht eine optimale Entwicklung, Bildung und Erziehung der Kinder. Auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen geben wir Raum. Dafür halten wir einen I-Platz vor.

Am Wiesen-Basisplatz im Tautinger Weg können wir bei widrigen Wetterverhältnissen in der beheizbaren Jurte Schutz finden. Sie dient uns auch als Aufbewahrungsort für Materialien und Wechselkleidung. Das Außengelände bietet vielfältige Möglichkeiten: Klettern, Schaukeln, Wippen, Balancierstämme, eine Matschgrube, eine Tierbeobachtungsstation, einen Blumengarten und zwei Morgenkreisplätze.

Alltag: Partizipation (Kinderrechte der UN Art. 12) wird bei uns gelebt, indem wir die Kinder ihren Tagesablauf mitbestimmen lassen und demokratisch Entscheidungen finden.

Besonderheiten: Kinder mit integrativem Förderbedarf gehören genauso dazu, wie Regelkinder. So lernen die Kinder, dass keine Ausgrenzung oder Diskriminierung sein darf (Kinderrechte der UN Art.2).

Jedes Kind hat das Recht sich frei zu entfalten und in sich in seinem Tempo zu entwickeln (Kinderrecht Art. 6).

Was machen wir gerne: Werkeln mit richtigem Werkzeug, Exkursionen in den Wald (Kinderrecht auf Spiel und Freizeit Art.31). Wir lernen die Natur mit all ihren Phasen kennen und lernen sie wertzuschätzen.

Auf den ersten Blick:

  • „Feuer, Wasser, Erde Wind“ – mit den Elementen durch das Jahr. Die 4 Elemente sind auch Bestandteil unseres Waldliedes.
  • Wir haben einen Morgenkreis mit Feuerstelle. Mit unserem gusseisernen Topf (Potjie) und der Pfanne (Muurikka) bereiten wir immer wieder einen Schmaus auf offenem Feuer zu. Ein perfektes Kocherlebnis unter freiem Himmel.
  • Wir haben einen weitläufigen Basisplatz, Himmelblau und vielfältig.

Öffnungszeiten

sind bedarfsorientiert und seit Feb. 2024 wie folgt:
Montag bis Freitag: 07:15 – 14:30 Uhr

Kosten/Beitragssätze

sind abhängig von den jährlichen Fördergeldern, die zu 60-70% die Betriebskosten des Kindergartens decken. Die Differenz muss die Einrichtung durch Elternbeiträge und Spenden erwirtschaften.

Die Beitragssätze sind abhängig von der durchschnittlichen wöchentlichen Buchungszeit. Ab September des Jahres, in dem ein Kind 3 Jahre alt ist, erhält die Einrichtung für die Dauer des Kindergartenbesuchs einen Beitragszuschuss in Höhe von EUR 100,00 / Monat, der direkt mit dem Beitrag verrechnet wird, d.h. es wir nur der Differenzbetrag eingezogen.

Wir gewähren keine Geschwisterermäßigung beim Beitragssatz, die zu leistenden 20 Elternarbeitsstunden/Jahr erhöhen sich jedoch nur um 10 Stunden je weiteres Kind, das gleichzeitig die Einrichtung besucht.

Die Beiträge sind ab 01. März 2024 wie folgt: 

20-24:59Std = 130€

25-29:59Std = 145€

30-34:59Std = 170€

35-39:59Std = 195€

40-44:59Std = 220€

Auf Antrag haben bedürftige Eltern die Möglichkeit, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt)den Elternbeitrag nach § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII ganz oder teilweise übernimmt.

Hinzu kommen 60 EUR jährlicher Mindestbeitrag für die Vereinsmitgliedschaft als Familie, sowie monatliche Essensgebühren nach Aufwand. Wir beziehen unser Mittagessen von der Firma Albrechthof in Oderding.

Schließtage

An maximal 30 Schließtagen pro Jahr ist der Waldkindergarten geschlossen. Die Schließtage werden mit dem Elternbeirat abgestimmt, orientieren sich an den Schließtagen der örtlichen Einrichtungen und liegen i.d.R. in den bayerischen Schulferien. Bis zu 5 zusätzliche Schließtage können jährlich für Fort-/Weiterbildungen genutzt werden.

© 2015 - 2025 Natürlich! – Natur begreifen e.V.

×